Dossier: Europäische Integration
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Einführungstext: Der lange Weg der Europäischen Einigung
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Datum
10.06.2011
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Infolge des Zweiten Weltkrieges gründeten in den 1950er Jahren zunächst sechs Staaten die Europäischen Gemeinschaften (EG). Heute umfasst der Staatenverbund der Europäischen Union 27 Mitglieder und ist sowohl mit supranationalen (Europäisches Parlament und Kommission) und als auch zwischenstaatlichen (Europäischer Rat) Elementen ausgestattet. Die Ursprünge für den europäischen Zusammenschluss liegen lange zurück.
Der deutsche Nationalstaat war noch nicht geboren als Immanuel Kant um die 18. Jahrhundertwende in seiner Schrift "Zum Ewigen Frieden" zu einem Zusammenschluss der europäischen Völker aufrief. Ein Völkerbund in Gestalt eines Friedensbundes müsse für die Erhaltung und Sicherheit der Freiheit der Staaten sorgen, andernfalls sei der Frieden in Europa durch ein vertragsloses Nebeneinander permanent in Gefahr. Wie auch etwa 150 Jahre später zu Beginn der europäischen Einigung fußten Kants Überlegungen auf den Erfahrungen der vorangegangenen Jahrzehnte, die durch zwei heftige Kriege – den Österreichischen Erbfolgekrieg und den Siebenjähriger Krieg – geprägt waren. Die Staatsverschuldung infolge der Kriege war immens, die Bevölkerung kämpfte mit den sich verschlechternden Lebensbedingungen. Entgegen der zukunftsweisenden Vision Kants war das Europa des 18. und 19. Jahrhunderts von nationalstaatlichen Strömungen und Bewegungen geprägt, in denen die Idee des Nationalstaates vollends in das Zentrum der Politik rückte. Das Denken führender Nationalstaatspolitiker war geprägt von der Überzeugung, dass der eigene Staat gegenüber anderen Staaten autark sein müsse, um in der Krise souverän agieren zu können.
Infolge des Schreckens des Ersten Weltkriegs erhielt der europäische Einigungsgedanke zwar neuen Auftrieb, konnte sich in den verantwortlichen Kreisen jedoch nicht durchsetzen. Insbesondere die Paneuropa-Bewegung, gegründet durch den österreichischen Schriftsteller und Politiker Richard Coudenhove-Kalergi, erhielt starken Zulauf. Durch die Erfahrung des Zusammenbruchs Österreich-Ungarns und der Weltwirtschaftskrise zum Ende der 1920er Jahre prognostizierte Coudenhove-Kalergi neue Gefahren für Europa: das Szenario der Eroberung Europas durch Russland mit der Folge des totalen wirtschaftlichen Ruins des Kontinents stand neben einer fortlaufenden Existenz Europas als amerikanische Wirtschaftskolonie.
Das tatsächliche Grauen, welches Europa in den folgenden Jahren erschütterte, ging weit über beide Szenarien hinaus. Erst mit der Überwindung des Nationalsozialismus erfolgte ein ernsthaftes Umdenken in Richtung des europäischen Einigungsprozesses. Winston Churchill gelang es in seiner Zürcher Rede im September 1946 mit seiner Vision von den "Vereinigten Staaten für Europa" einen wichtigen Impuls zu setzen. Nur drei Jahre später folgte die Gründung des Europarats, der, zwar nur mit zwischenstaatlichen Elementen ausgestattet, keine supranationalen Kompetenzen innehatte, in den folgenden Jahren aber dennoch zu einem wichtigen Forum für Fragen über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Demokratisierung werden konnte.
Mit der Niederlage der deutschen Wehrmacht waren sich die Staatsoberhäupter der vier Siegermächte zudem einig, dass der Frieden in Europa kein weiteres Mal durch imperialistische Bestrebungen eines einzelnen Staates und militärische Konflikte in Gefahr gebracht werden dürfe. Ähnlich der Visionen Immanuel Kants sprachen sich die Länder Westeuropas nun für eine vertragliche Bindung der einzelnen Nationalstaaten aus – wenn auch vorerst nur auf wirtschaftlicher Ebene. Die wirtschaftliche Verflechtung zielte nicht nur auf die Unterbindung weiterer Alleingänge, der neu entstehende größere Markt würde auch der Beschleunigung des Wirtschaftswachstums dienen. Vor dem Hintergrund des heraufziehenden Ost-West-Konfliktes lag es auch im Interesse der USA, das Wirtschaftswachstum Westeuropas zu stärken und die Bundesrepublik in den Wiederaufbau einzubinden. Die finanzielle Unterstützung in Form des Marshall-Plans knüpfte sich an die Bedingung der Verständigung der Länder untereinander. So konnten Entscheidungen über die Verwendung der Mittel nur gemeinsam getroffen werden. Den institutionellen Rahmen hierfür bildete die zeitgleich mit dem Europarat gegründete OEEC – die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit, der 18 westeuropäische Staaten beitraten.
Eine weitergehende geplante, alle die OEEC-Mitgliedsstaaten umfassende Freihandelszone scheiterte jedoch an den unterschiedlichen Vorstellungen der einzelnen Staaten. Die Folge war ein "Europa der kleinen Schritte". 1951 entstand mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1951 der erste europäische Wirtschaftsverband in Form einer supranationalen Behörde. Der Kreis der Mitgliederstaaten beschränkte sich auf die sechs Staaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxembourg und die Niederlande, die auch künftig vorerst alleine den Motor für weitere Schritte bilden sollten. 1957 unterzeichneten sie die Römischen Verträge und begründeten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) – acht Jahre später gingen beide Gemeinschaften sowie Euratom in die Europäischen Gemeinschaften (EG) über. Obwohl auch weitere Beitrittswellen und Integrationsschritte erst in den 70er und 80er Jahren, die Gründung der EU sogar erst 1992 folgte, sollten sich Kants einstige Visionen rückblickend doch als richtungsweisend herausstellen.
Text: Kaja Wesner, Kooperative Berlin
Foto: Europaparlament in Straßburg (Wikimedia Commons / J. Patrick Fischer)
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Der deutsche Nationalstaat war noch nicht geboren als Immanuel Kant um die 18. Jahrhundertwende in seiner Schrift "Zum Ewigen Frieden" zu einem Zusammenschluss der europäischen Völker aufrief. Ein Völkerbund in Gestalt eines Friedensbundes müsse für die Erhaltung und Sicherheit der Freiheit der Staaten sorgen, andernfalls sei der Frieden in Europa durch ein vertragsloses Nebeneinander permanent in Gefahr. Wie auch etwa 150 Jahre später zu Beginn der europäischen Einigung fußten Kants Überlegungen auf den Erfahrungen der vorangegangenen Jahrzehnte, die durch zwei heftige Kriege – den Österreichischen Erbfolgekrieg und den Siebenjähriger Krieg – geprägt waren. Die Staatsverschuldung infolge der Kriege war immens, die Bevölkerung kämpfte mit den sich verschlechternden Lebensbedingungen. Entgegen der zukunftsweisenden Vision Kants war das Europa des 18. und 19. Jahrhunderts von nationalstaatlichen Strömungen und Bewegungen geprägt, in denen die Idee des Nationalstaates vollends in das Zentrum der Politik rückte. Das Denken führender Nationalstaatspolitiker war geprägt von der Überzeugung, dass der eigene Staat gegenüber anderen Staaten autark sein müsse, um in der Krise souverän agieren zu können.
Infolge des Schreckens des Ersten Weltkriegs erhielt der europäische Einigungsgedanke zwar neuen Auftrieb, konnte sich in den verantwortlichen Kreisen jedoch nicht durchsetzen. Insbesondere die Paneuropa-Bewegung, gegründet durch den österreichischen Schriftsteller und Politiker Richard Coudenhove-Kalergi, erhielt starken Zulauf. Durch die Erfahrung des Zusammenbruchs Österreich-Ungarns und der Weltwirtschaftskrise zum Ende der 1920er Jahre prognostizierte Coudenhove-Kalergi neue Gefahren für Europa: das Szenario der Eroberung Europas durch Russland mit der Folge des totalen wirtschaftlichen Ruins des Kontinents stand neben einer fortlaufenden Existenz Europas als amerikanische Wirtschaftskolonie.
Das tatsächliche Grauen, welches Europa in den folgenden Jahren erschütterte, ging weit über beide Szenarien hinaus. Erst mit der Überwindung des Nationalsozialismus erfolgte ein ernsthaftes Umdenken in Richtung des europäischen Einigungsprozesses. Winston Churchill gelang es in seiner Zürcher Rede im September 1946 mit seiner Vision von den "Vereinigten Staaten für Europa" einen wichtigen Impuls zu setzen. Nur drei Jahre später folgte die Gründung des Europarats, der, zwar nur mit zwischenstaatlichen Elementen ausgestattet, keine supranationalen Kompetenzen innehatte, in den folgenden Jahren aber dennoch zu einem wichtigen Forum für Fragen über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Demokratisierung werden konnte.
Mit der Niederlage der deutschen Wehrmacht waren sich die Staatsoberhäupter der vier Siegermächte zudem einig, dass der Frieden in Europa kein weiteres Mal durch imperialistische Bestrebungen eines einzelnen Staates und militärische Konflikte in Gefahr gebracht werden dürfe. Ähnlich der Visionen Immanuel Kants sprachen sich die Länder Westeuropas nun für eine vertragliche Bindung der einzelnen Nationalstaaten aus – wenn auch vorerst nur auf wirtschaftlicher Ebene. Die wirtschaftliche Verflechtung zielte nicht nur auf die Unterbindung weiterer Alleingänge, der neu entstehende größere Markt würde auch der Beschleunigung des Wirtschaftswachstums dienen. Vor dem Hintergrund des heraufziehenden Ost-West-Konfliktes lag es auch im Interesse der USA, das Wirtschaftswachstum Westeuropas zu stärken und die Bundesrepublik in den Wiederaufbau einzubinden. Die finanzielle Unterstützung in Form des Marshall-Plans knüpfte sich an die Bedingung der Verständigung der Länder untereinander. So konnten Entscheidungen über die Verwendung der Mittel nur gemeinsam getroffen werden. Den institutionellen Rahmen hierfür bildete die zeitgleich mit dem Europarat gegründete OEEC – die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit, der 18 westeuropäische Staaten beitraten.
Eine weitergehende geplante, alle die OEEC-Mitgliedsstaaten umfassende Freihandelszone scheiterte jedoch an den unterschiedlichen Vorstellungen der einzelnen Staaten. Die Folge war ein "Europa der kleinen Schritte". 1951 entstand mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1951 der erste europäische Wirtschaftsverband in Form einer supranationalen Behörde. Der Kreis der Mitgliederstaaten beschränkte sich auf die sechs Staaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxembourg und die Niederlande, die auch künftig vorerst alleine den Motor für weitere Schritte bilden sollten. 1957 unterzeichneten sie die Römischen Verträge und begründeten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) – acht Jahre später gingen beide Gemeinschaften sowie Euratom in die Europäischen Gemeinschaften (EG) über. Obwohl auch weitere Beitrittswellen und Integrationsschritte erst in den 70er und 80er Jahren, die Gründung der EU sogar erst 1992 folgte, sollten sich Kants einstige Visionen rückblickend doch als richtungsweisend herausstellen.
Text: Kaja Wesner, Kooperative Berlin
Foto: Europaparlament in Straßburg (Wikimedia Commons / J. Patrick Fischer)






