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Dossier: Stasi

Schülerbeitrag: Macht und Methoden der Stasi (Münster)

Autor

JakobHamidi

Datum

03.09.2012

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Jakob Hamidi, Schüler des Freiherr-vom-Stein-Gymmnasiums Münster, besuchte im April 2011 die von der BStU initiierte Ausstellung,  "Feind ist, wer anders denkt" im Rathaus der Stadt Münster. Das weckte sein Interesse für die Geschichte der DDR. Nach einem Praktikum bei der "Deutschen Gesellschaft" und einem Besuch im ehemaligen Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen beschäftigte ihn vor allem eine Frage: Wie haben Jugendliche in der DDR gelebt und überlebt?
Dieser Frage ging der 16-Jährige im Schuljahr 2011/12 in einem Aufsatz zum Thema "Jugendopposition" nach, aus dem drei Auszüge auf DeineGeschichte.de veröffentlicht werden. Den sehr lesenswerten Aufsatz kannst du hier in ganzer Länge lesen. Hier geht es zu den Auszügen "Drei Jugendliche im Visier der Stasi" und "Lebenswege von oppositionellen Jugendlichen".
Wir danken Jakob viemals für die Erlaubnis zur Veröffentlichung seines Aufsatzes!


 
Das MfS und sein "Feindbegriff"
 
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) war fester Bestandteil der Diktatur des SED-Regimes. Als Schwert und Schild der Partei lagen seine Kompetenzen weit über denen anderer Geheimdienste. Sein Einfluss umfasste alle gesellschaftlichen Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens, sodass man sich der Kontrolle kaum entziehen konnte. Geheimdienst und Geheimpolizei waren im MfS vereint. Als Parteigeheimdienst war es nur der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) Rechenschaft schuldig und konnte ansonsten ohne richterlichen Beschluss Telefongespräche abhören, das Postgeheimnis brechen, so genannte "Innenraumüberwachungen" vornehmen und schließlich konspirative Wohnungsdurchsuchungen durchführen, die nicht selten mit Untersuchungshaft endeten.
 
Auch im Gefängnis galten die unumschränkten Befugnisse der Stasi: Betroffene saßen oft monatelang in Untersuchungshaft, ohne den Grund für ihre Inhaftierung zu kennen, ohne Kontakt zu Angehörigen aufbauen zu können und schließlich ohne den Anspruch auf Rechtsbeistand. Ein gerechtes und geregeltes Strafverfahren gab es nicht. Vielmehr wurde der Urteilsspruch den Gerichten in den Mund gelegt.

Der Motor, der das MfS antrieb, war ein weitgefasster Feindbegriff, der zwischen "feindlich-negativem" und "feindlich-dekadentem" Verhalten unterschied. Das Wörterbuch der Staatssicherheit liefert viele Definitionen zum "Feindbegriff", wie z.B.:
"Personen, die (…) dem Sozialismus wesensfremde politisch-ideologische Haltungen und Anschauungen absichtsvoll entwickeln und (…) die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung generell oder in einzelnen Seiten gefährden oder schädigen. (Siehe: Suckut (Hg.), Das Wörterbuch der Staatssicherheit, 2001, S. 21.)

Unangepasstes und nicht staatskonformes Verhalten galt also von vornherein als verdächtig. Dies bezog sich auf das Engagement in nicht-staatlichen Organisationen wie Kirche, Friedens- oder Umweltorganisationen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass die DDR-Bürger sich nur in ganz geringem Maße der Bedrohung durch die Stasi entziehen konnten und es keiner Logik folgte, wann bzw. ob jemand in ihr Visier geriet.
"Die Grenze zwischen gewünschtem, toleriertem und sanktioniertem Verhalten definierte immer die Staatsmacht, und diese Grenze konnte sehr variabel ausgelegt werden." (Siehe: Hamann/Janowitz, Feindliche Jugend, 2010, S. 8)
 
 
Strafverfolgung in der DDR
 
Zunächst klärte man unter dem Begriff "Operative Personenkontrolle" (OPK), ob eine feindlich-negative Einstellung bei den Verdächtigen vorlag und ob unter Umständen strafbare Handlungen begangen werden könnten. War das der Fall, dann ging man zum "Operativen Vorgang" (OV) über, der festhielt, dass ein Verdacht einer politischen Straftat oder allgemeiner Kriminalität mit politischer Bedeutung vorliegt. Daraus folgten dann o.g. Zersetzungsmaßnahmen und die Untersuchungshaft, die mit dem Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Aus der Untersuchungshaft wanderte man direkt ins Untersuchungsgefängnis.
 
Es gab Richtlinien, die genau festhielten, welche Formen und Methoden der Zersetzung denkbar und umsetzbar waren. Wertet man diese aus, so wird klar, dass es hier um "systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, (…) systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen" ging und schließlich die "bewährten Mittel" zur Zersetzung darauf abzielten, Menschenleben und -würde zu zerstören. (Siehe BStU, MfS, BdL-Dok. 3234, Richtlinie 1/176 zur Entwicklung und Bearbeitung OV. Zitiert nach Janowitz 2010.).
 
 
Text: Jakob Hamidi, 16 Jahre. Der Text ist ein Auszug aus dem Schüleraufsatz "Ich war noch niemals in New York,(…) ich war noch niemals richtig frei!". Jugend in der DDR der 80er Jahre zwischen Freiheitsdrang und Disziplinierung, dargestellt am Beispiel des OV "Signal", eingereicht im Schuljahr 2011/12. 
 
Foto: Das ehemalige Stasi-Gefängnis Berlin Hohenschönhausen (Flickr / Sebastian Niedlich).

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