Dossier: Stasi
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Schülerbeitrag: Lebenswege von jugendlichen Oppositionellen (Münster)
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Datum
17.09.2012
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Jakob Hamidi, Schüler des Freiherr-vom-Stein-Gymmnasiums Münster, besuchte im April 2011 die von der BStU initiierte Ausstellung, "Feind ist, wer anders denkt" im Rathaus der Stadt Münster. Das weckte sein Interesse für die Geschichte der DDR. Nach einem Praktikum bei der "Deutschen Gesellschaft" und einem Besuch im ehemaligen Stasi-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen beschäftigte ihn vor allem eine Frage: Wie haben Jugendliche in der DDR gelebt und überlebt?
Dieser Frage ging der 16-Jährige im Schuljahr 2011/12 in einem Aufsatz zum Thema "Jugendopposition" nach, aus dem drei Auszüge auf DeineGeschichte.de veröffentlicht werden. Den sehr lesenswerten Aufsatz kannst du hier in ganzer Länge lesen. Hier geht es zu den Auszügen "Macht & Methoden der Stasi" und "Drei Jugendliche im Visier der Stasi".
Wir danken Jakob viemals für die Erlaubnis zur Veröffentlichung seines Aufsatzes!
"Vorgeschichte":
Im September 1985 begehrten die drei Rostocker Jugendlichen Gunnar und Ute Christopher (die Beiden waren zu diesem Zeitpunkt miteinander verheiratet) sowie Dörte Neubauer gegen das SED-Regime auf. Sie schrieben Parolen wie "Frieden schaffen ohne Waffen", "DDR-eingesperrt" und "Wir sind mündig, doch wir haben nichts zu sagen!" an Häuserwände. Die Stasi nahm sofort ihre Ermittlungen auf. Bis zum Februar 1986 wurden alle drei Jugendlichen entlarvt. Im Sommer wurden sie zu 18 Monaten Freiheitsstrafe bzw. 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Wie ging es mit den drei Jugendlichen weiter?
Ute und Dörte:
Ute wurde nach der Rechtswirksamkeit des Urteils in das Frauengefängnis Hoheneck überführt. Noch während der Haft ließen sich Ute und Gunnar scheiden. Anfang November 1986 stellte Ute einen Antrag auf Umsiedlung in die BRD. Am 25. März 1987 wurde sie aus der Strafhaft entlassen. Bei der Ausreise in die BRD entzog man ihr die Staatsbürgerschaft der DDR.
Ute lebte nach ihrer Ausweisung, die ihre Verwandten durch Hilfe des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker erreichten, in Lübeck, Hamburg und in den USA, wo sie heute als Betriebswirtin in Kalifornien zuhause ist. Filmaufnahmen mit ihr bezeugen zwar, dass ihr die Folgen der Haft in der DDR bis heute zusetzen, aber dass sie dennoch auch unter diesen Bedingungen ihrer Überzeugung von gerechtem Frieden und Freiheit treu geblieben ist. (Siehe: Filmausschnitt Der Fall "OV Signal" von rok-tv zugänglich über die mmv, mediathek. Hier: Minute 0-2.29)
Auch Dörte wollte in die BRD übersiedeln. Ihrem Übersiedlungsgesuch versuchte man durch "Belehrung und Disziplinierung ... perspektivisch die Grundlage zu entziehen." Sie blieb im Fokus der Stasi. Am 19. Oktober 1989, kurz nach dem Mauerfall, erhielt Dörte ihre Ausbürgerungskunde. Sie hat als Krankenschwester in Münster gelebt und ist heute in Ribnitz-Damgarten zuhause.
Gunnar:
Gunnar wurde am 1. Juli 1986 aus der Untersuchungshaft entlassen. Noch im Gefängnis kam es zu ersten Versuchen, Gunnar als IM anzuwerben. Gunnar unterschrieb eine Verpflichtungserklärung, in der schon die gewählte Ausdrucksweise deutlich macht, dass dies nicht seine Worte und seine Überzeugung waren: "Hiermit verpflichte ich mich (...) noch stärker als bisher meinem Friedenswunsch Ausdruck zu verleihen und mit dem MfS inoffiziell zusammenzuarbeiten." (Siehe: BStU 000272, (kein Datum in vorliegender Akte angegeben), S.34.).
Außerhalb des Gefängnisses verweigerte Gunnar die Zusammenarbeit mit der Stasi. Am 11. Dezember 1986 wird er erneut verhaftet, im Juni 1987 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Gunnar hatte das Glück, dass zu dieser Zeit eine Generalamnestie für alle Häftlinge erlassen wurde, dank einer Initiative von Helmut Kohl. Nach einem Gespräch Kohls mit Erich Honecker erstellte die DDR eine Liste mit den Namen aller Gefangenen, die von der BRD freigekauft werden konnten. Am 12. August 1987 durfte Gunnar in die BRD ausreisen.
Die Friedliche Revolution 1989 erlebte Gunnar von Lübeck aus, wo er sein Abitur nachholte. Er hatte keine Einreisegenehmigung in die DDR und konnte weder an Demonstrationen noch an politischen Aktionen teilnehmen. Gunnar lebt bis heute im Westen. Er ist nie wieder in den Osten zurückgekehrt.
Der Senat für Rehabilitierungsverfahren beschloss am 8. November 1991 Gunnar zu rehabilitieren. Die Urteile vom Kreisgericht Rostock vom 1. Juli 1986 wurden somit aufgehoben. Trotz der Rehabilitierung durch den Senat in Rostock bleibt die Frage offen, ob die Ungerechtigkeit, mit der die drei Jugendlichen konfrontiert wurden, durch ein Schriftstück beglichen werden kann, bzw. ob es überhaupt möglich ist, derartige Verbrechen an der Menschlichkeit durch den Staat wieder gutzumachen.
Text: Jakob Hamidi, 16 Jahre. Der Text ist ein Auszug aus dem Schüleraufsatz "Ich war noch niemals in New York,(…) ich war noch niemals richtig frei!". Jugend in der DDR der 80er Jahre zwischen Freiheitsdrang und Disziplinierung, dargestellt am Beispiel des OV "Signal", eingereicht im Schuljahr 2011/12.
Foto: Lebenswege verlaufen selten gerade. Manchmal reicht ein kurzer Augenblick, um von glatter Strecke auf die Buckelpiste zu kommen... (Flickr / GALERIEopWEG).
Dieser Frage ging der 16-Jährige im Schuljahr 2011/12 in einem Aufsatz zum Thema "Jugendopposition" nach, aus dem drei Auszüge auf DeineGeschichte.de veröffentlicht werden. Den sehr lesenswerten Aufsatz kannst du hier in ganzer Länge lesen. Hier geht es zu den Auszügen "Macht & Methoden der Stasi" und "Drei Jugendliche im Visier der Stasi".
Wir danken Jakob viemals für die Erlaubnis zur Veröffentlichung seines Aufsatzes!
"Vorgeschichte":
Im September 1985 begehrten die drei Rostocker Jugendlichen Gunnar und Ute Christopher (die Beiden waren zu diesem Zeitpunkt miteinander verheiratet) sowie Dörte Neubauer gegen das SED-Regime auf. Sie schrieben Parolen wie "Frieden schaffen ohne Waffen", "DDR-eingesperrt" und "Wir sind mündig, doch wir haben nichts zu sagen!" an Häuserwände. Die Stasi nahm sofort ihre Ermittlungen auf. Bis zum Februar 1986 wurden alle drei Jugendlichen entlarvt. Im Sommer wurden sie zu 18 Monaten Freiheitsstrafe bzw. 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Wie ging es mit den drei Jugendlichen weiter?
Ute und Dörte:
Ute wurde nach der Rechtswirksamkeit des Urteils in das Frauengefängnis Hoheneck überführt. Noch während der Haft ließen sich Ute und Gunnar scheiden. Anfang November 1986 stellte Ute einen Antrag auf Umsiedlung in die BRD. Am 25. März 1987 wurde sie aus der Strafhaft entlassen. Bei der Ausreise in die BRD entzog man ihr die Staatsbürgerschaft der DDR.
Ute lebte nach ihrer Ausweisung, die ihre Verwandten durch Hilfe des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker erreichten, in Lübeck, Hamburg und in den USA, wo sie heute als Betriebswirtin in Kalifornien zuhause ist. Filmaufnahmen mit ihr bezeugen zwar, dass ihr die Folgen der Haft in der DDR bis heute zusetzen, aber dass sie dennoch auch unter diesen Bedingungen ihrer Überzeugung von gerechtem Frieden und Freiheit treu geblieben ist. (Siehe: Filmausschnitt Der Fall "OV Signal" von rok-tv zugänglich über die mmv, mediathek. Hier: Minute 0-2.29)
Auch Dörte wollte in die BRD übersiedeln. Ihrem Übersiedlungsgesuch versuchte man durch "Belehrung und Disziplinierung ... perspektivisch die Grundlage zu entziehen." Sie blieb im Fokus der Stasi. Am 19. Oktober 1989, kurz nach dem Mauerfall, erhielt Dörte ihre Ausbürgerungskunde. Sie hat als Krankenschwester in Münster gelebt und ist heute in Ribnitz-Damgarten zuhause.
Gunnar:
Gunnar wurde am 1. Juli 1986 aus der Untersuchungshaft entlassen. Noch im Gefängnis kam es zu ersten Versuchen, Gunnar als IM anzuwerben. Gunnar unterschrieb eine Verpflichtungserklärung, in der schon die gewählte Ausdrucksweise deutlich macht, dass dies nicht seine Worte und seine Überzeugung waren: "Hiermit verpflichte ich mich (...) noch stärker als bisher meinem Friedenswunsch Ausdruck zu verleihen und mit dem MfS inoffiziell zusammenzuarbeiten." (Siehe: BStU 000272, (kein Datum in vorliegender Akte angegeben), S.34.).
Außerhalb des Gefängnisses verweigerte Gunnar die Zusammenarbeit mit der Stasi. Am 11. Dezember 1986 wird er erneut verhaftet, im Juni 1987 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Gunnar hatte das Glück, dass zu dieser Zeit eine Generalamnestie für alle Häftlinge erlassen wurde, dank einer Initiative von Helmut Kohl. Nach einem Gespräch Kohls mit Erich Honecker erstellte die DDR eine Liste mit den Namen aller Gefangenen, die von der BRD freigekauft werden konnten. Am 12. August 1987 durfte Gunnar in die BRD ausreisen.
Die Friedliche Revolution 1989 erlebte Gunnar von Lübeck aus, wo er sein Abitur nachholte. Er hatte keine Einreisegenehmigung in die DDR und konnte weder an Demonstrationen noch an politischen Aktionen teilnehmen. Gunnar lebt bis heute im Westen. Er ist nie wieder in den Osten zurückgekehrt.
Der Senat für Rehabilitierungsverfahren beschloss am 8. November 1991 Gunnar zu rehabilitieren. Die Urteile vom Kreisgericht Rostock vom 1. Juli 1986 wurden somit aufgehoben. Trotz der Rehabilitierung durch den Senat in Rostock bleibt die Frage offen, ob die Ungerechtigkeit, mit der die drei Jugendlichen konfrontiert wurden, durch ein Schriftstück beglichen werden kann, bzw. ob es überhaupt möglich ist, derartige Verbrechen an der Menschlichkeit durch den Staat wieder gutzumachen.
Text: Jakob Hamidi, 16 Jahre. Der Text ist ein Auszug aus dem Schüleraufsatz "Ich war noch niemals in New York,(…) ich war noch niemals richtig frei!". Jugend in der DDR der 80er Jahre zwischen Freiheitsdrang und Disziplinierung, dargestellt am Beispiel des OV "Signal", eingereicht im Schuljahr 2011/12.
Foto: Lebenswege verlaufen selten gerade. Manchmal reicht ein kurzer Augenblick, um von glatter Strecke auf die Buckelpiste zu kommen... (Flickr / GALERIEopWEG).







