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Kalenderblatt: Ein Meldebogen, der über Leben und Tod entschied

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18.02.2011

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Am 19. Februar 1941 begann in Bethel die Registrierung und Kategorisierung geistig behinderter und psychisch kranker Menschen. Sie war Teil der "Euthanasie"-Aktion, die den Tod zehntausender Menschen zur Folge hatte.
 
Vor etwa siebzig Jahren schickte das Reichsministerium des Innern eine Ärztekommission aus Berlin in die odelschwinghsche Stiftung Bethel, die eine Einrichtung für psychisch Kranke und geistig Behinderte unterhielt. Ein halbes Jahr zuvor hatte die Anstalt Meldebögen erhalten, die für alle Patienten ausgefüllt werden sollten. Meldebögen, die wenig später über Tod und Leben entschieden. Bethel füllte die Bögen nicht aus und musste so, wie alle Anstalten, die dies nicht taten, eine Kommission von Ärzten empfangen, die sich die Einrichtung, die Patienten und deren Krankenakten genauer ansahen.
 
Die Absicht, die sich hinter den Meldebögen und der Ärztekommission verbarg, war die systematische Kategorisierung psychisch kranker und geistig behinderter Menschen nach ihrer potentiellen Arbeitsfähigkeit, um schließlich zu entscheiden, ob sie leben durften oder sterben mussten. "Euthanasie" ist der Tarnbegriff, der eine groß angelegte Mordaktion von "Erb- und Geisteskranken, Behinderten und sozial oder rassisch Unerwünschten" verschleierte. Diesem Vorhaben lag ein Erlass vom Oktober 1939 zugrunde, der besagte: "unheilbar Kranken ... [sollte] der Gnadentod gewährt werden". Zwischen 1939 und 1941 wurden so zehntausende Menschen getötet.
 
Der von Pflegeeinrichtungen auszufüllende Meldebogen bot den Gutachtern die Grundlage, die dort behandelten Menschen nach ihrer Arbeitsfähigkeit einzuteilen. Ein kleines Kästchen am linken unteren Rand entschied über die Zukunft eines Patienten. Wurde ein blaues Minuszeichen eingetragen stand dies für Leben, während ein rotes Pluszeichen den Tod des betroffenen Menschen bedeutete.
 
Vier Organisationen sorgten für die Tarnung dieses Vorhabens, das auch Aktion "T4" genannt wurde. Die "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten" versendete die Meldebögen an Pflege- und Heileinrichtungen und sendete sie an Gutachter weiter. Die "Gemeinnützige Krankentransport-GmbH" sorgte für den Abtransport der Menschen, die in der wahnwitzigen Rassenideologie Hitlers und der Nationalsozialisten als nicht mehr lebenswert galten. Die "allgemeine Stiftung für Anstaltspflege" unterhielt Vernichtungsanstalten, in welche die abtransportierten Menschen gebracht und in als Duschräumen getarnten Gaskammern getötet wurden. Die Leichen wurden sofort eingeäschert, um Untersuchungen von Angehörigen zu unterbinden. Die vierte Tarnorganisation, die "Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten", war zuständig für die Abwicklung finanzieller Fragen.
 
Im August 1941 gab Hitler, als Reaktion auf öffentlichen Druck unter anderem aus kirchlichen Kreisen,  die mündliche Anweisung, die "Euthanasie"-Aktion teilweise einzustellen. Die Kinder-"Euthanasie" ging ebenso wie die dezentrale Tötung einzelner geistig behinderter und psychisch kranker Menschen weiter.
 
In Bethel versuchten Ärzte und Pfleger durch das Verwehren des Ausfüllens der Meldebögen, die "Euthanasie"-Aktion in ihrer Einrichtung zu verhindern. Als jedoch die Ärztekommission vor Ort ankam, fing am 19. Februar 1941 auch in Bethel die Registrierung und Kategorisierung von Patienten an, womit auch der Entscheidungsprozess begann, der für die Patienten Leben oder Tod bedeutete.
 
von Jaana Müller
 
 
Foto: Flickr / heipel

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